Zusammenfassung
Mit ihrem Sprechen von “Eigenwert” und “Eigenrechten” von Tieren, Pflanzen und Natur versucht die Umweltethik, die anthropozentrische Fixierung im Umgang mit der Natur zu durchbrechen. Können wir dies als eine Rehabilitierung des klassischen Naturrechts interpretieren? Bietet die Natur selbst Maßstäbe für den Umgang mit ihr? Oder verdankt sich der Maßstab schließlich doch immer der Intervention der wertenden Vernunft?
Bereits eine Analyse der Begriffe “Eigenwert” und “Eigenrecht” zeigt, daß einer solchen Rolle der menschlichen Vernunft, und damit einer ethischen Anthropozentrik (die keineswegs identisch ist mit einer utilitaristischen Anthropozentrik), kaum zu entkommen ist. Diese Einsicht findet Unterstützung aus der Naturrechts-Tradition selbst, wie eine Analyse von “lex naturalis” und “ius naturale” bei Thomas von Aquin zeigt: die ulpianische Linie eines generischen Naturrechts wird einem spezifisch menschlichen, rationalen Naturrecht eingeordnet. In der Dialektik von Natur und Vernunft had die Vernunft das letzte Wort, freilich eine Vernunft, die sich der Verantwortung menschlicher Freiheit gegenüber der Natur, und damit ihres dialektischen Verhältnisses zur Natur, bewußt ist. Vorläufig ist kein Grund, sittliches Handeln statt durch die Vernunft durch die Natur bestimmen zu lassen. Eine Reihe Thesen zum sinnvollen Gebrauch des Begriffs “eigener, instrinsiker Wert” beschließt den Beitrag.