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Einleitung: Aufstieg und Krise der parlamentarischen Demokratie im Europa der Zwischenkriegszeit [Introduction: The rise and crisis of parliamentary democracy in interwar Europe]

ABSTRACT

This article gives an overview about the background and the reasons for the decline of democratic-parliamentarian order in most European states during the interwar period. The following aspects are emphasized: The serious economic problems which developed into a fundamental economic crisis, the aggravation of internal political conflicts by the radicalization and fundamentalism of political ideas and ideologies, the fundamental crisis of liberalism and last, but not least, the turn of the bourgeoisie to conservativism and anti-parliamentarism caused by the fear of a social revolution. Finally, consideration is given to the popular thesis that a radicalixation of nationalism after the First World War could have been the most important burden for the democratic parliamentary order in the new states of Eastern Europe in particular.

I

Überblickt man die verfassungsgeschichtliche Entwicklung der ersten drei Jahrzehnte des zwanzigsten Jahrhunderts, so zeigt sich ein auffallend rascher Pendelschlag: Zunächst schien es, als endete der Erste Weltkrieg mit einem Sieg der Demokratie. Der Zerfall des russischen und des österreich-ungarischen Imperiums – das osmanische Imperium war schon zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts zu einem Schatten seiner selbst geschrumpft – war zugleich die Stunde der Demokratie und des Parlamentarismus in den neu entstandenen Staaten Ostmitteleuropas, aber ebenso im Deutschen Reich, wo es erst kurz vor Kriegsende 1917 zum Übergang zu einer parlamentarischen Monarchie gekommen ist. In vielen Ländern hat der Weltkrieg der Demokratie endgültig zum Durchbruch verholfen; als Ergebnis des Ersten Weltkrieg und des Versailler Friedens setzte sich die parlamentarische Demokratie in weiten Teilen Europas durch und trat an die Stelle der liberalen konstitutionellen Monarchie als ‘Normalverfassung’.Footnote1 Der Sieg der Entente und der nunmehr zur Weltmacht aufsteigenden USA, die entscheidend zum Sieg Frankreichs und Englands im Weltkrieg beigetragen hatten, erschien zugleich als ein Sieg des demokratischen ‘Westens’ über die Mächte der Autokratie in Mittel- und Osteuropa, über das Deutsche Reich und die Österreichisch-Ungarische Monarchie, die beide noch am Ende des Krieges im verfassungsgeschichtlichen Stadium einer ‘konstitutionellen Monarchie’ verharrt hatten, während die Siegermächte auf den in ihrer eigenen Verfassungsgeschichte teils längst über die Bühne gegangenen Einzug von Demokratie und Parlamentarismus verweisen konnten.

Ohne Zweifel hat der Weltkrieg die Durchsetzung der neuen Verfassungsordnungen in den besiegten Ländern außerordentlich beschleunigt, da die konstitutionelle Monarchie in Deutschland und Österreich durch die Niederlage im Krieg erheblich an Ansehen verloren hatte und die gemäßigte Linke in der Schlussphase des Krieges beträchtlichen politischen Druck auf die herrschenden bürgerlichen Regierungen aufbauen und auf diese Weise eine Demokratisierung des politischen Systems erzwingen konnte. Ermöglicht wurde dies durch eine im Verlauf des Krieges wachsende ‘Massenmobilisierung und Massenpolitisierung’ weiter Bevölkerungskreise, von der die Regierungen in vielen Ländern unter Druck gesetzt wurden.Footnote2 Schließlich darf auch der äußere Druck nicht unterschätzt werden: Der Kriegseintritt der USA hatte ‘die Einführung der Demokratie und das Selbstbestimmungsrecht der Völker in der Rangliste der Friedensziele der Entente weit nach vorne gerückt’. In der Endphase des Krieges, als sich die Niederlage mehr und mehr als unausweichlich erwies, wurden demzufolge Demokratisierung und Parlamentarisierung des politischen Systems auch aus der Sicht der alten politischen Elite zur unabdingbaren Voraussetzung, um zu einem halbwegs erträglichen Friedensschluss zu kommen.

Demgemäß schlug mit dem Ende des Krieges die Stunde der Parlamente.Footnote3 In den meisten der neuen oder revidierten Verfassungen waren die Parlamente gegenüber den Regierungen gestärkt, während das Staatsoberhaupt – sei es Präsident, sei es Monarch – auf überwiegend repräsentative Funktionen beschränkt worden waren. Der Machtzuwachs für die Parlamente war aber zugleich auch ein solcher der Parteien, denn längst hatten sich die ‘Honoratiorenparlamente’, wie sie noch für die 48er Revolution typisch waren, zu Parteienparlamenten gewandelt, in denen die Parteien den Ton angaben und untereinander die Regierung aushandelten. ‘Die politische Verantwortung lag nun eindeutig bei den Führern der politischen Parteien’.Footnote4 Sie trugen die Verantwortung für die Neuordnung der Sozial-, Bildungs-, Steuer- oder Wirtschaftspolitik und für das kurzfristige Krisenmanagement, zu dem die meisten Länder unmittelbar nach dem Krieg ‘angesichts Demobilisierung, Umstellung von Kriegs- auf Friedensproduktion, Wiederaufbau und vor allem angesichts von Inflation und Staatsschulden’ genötigt waren. So ‘schien vielen Beobachtern aus dem liberalen und dem sozialdemokratischen Lager der langsame, revolutionäre Weg in eine freiheitliche liberale und demokratische Zivilgesellschaft in Europa vorprogrammiert zu sein’.Footnote5

Aber diese Annahme sollte sich als illusionär erweisen. Kaum etabliert, fanden sich die neuen demokratischen Ordnungen vielfach den stärksten ökonomischen und politischen Belastungen ausgesetzt; sie sollten die parlamentarisch-demokratische Ordnung in vielen Ländern – auch in Deutschland und Österreich – in eine tiefe Legitimationskrise stürzen und schließlich zum Scheitern der Demokratie führen. Einige dieser Belastungsfaktoren wurzeln schon in den Entwicklungen des neunzehnten Jahrhunderts, verschärfen sich aber nach dem Weltkrieg ganz wesentlich, andere treten neu hinzu.

Innerhalb kurzer Zeit bot die politische Szenerie Europas ein ganz anderes, für die Anhänger der Demokratie durchaus ernüchterndes Bild: Bereits zwei Jahrzehnte nach dem großen Aufbruch 1918 war die Demokratie in Europa nahezu zum Ausnahmefall geworden.Footnote6 Neben den kleinen Benelux-Staaten, den politisch wenig ins Gewicht fallenden skandinavischen Staaten und der Schweiz bestanden halbwegs stabile und funktionsfähige demokratische Systeme nur noch in Großbritannien, in der Tschechoslowakei und in Frankreich. ‘Selbst die französische Dritte Republik konnte sich zu Beginn der 1930er Jahre nur mit Mühe der Bedrohung von rechts erwehren’.Footnote7 Als besonders kurzlebig erwies sich das demokratische Modell in den bei Kriegsende neu gegründeten Staaten in Ost- und Südosteuropa: In nahezu allen diesen neuen Staaten wurde die demokratisch-parlamentarische Ordnung über kurz oder lang häufig im Wege eines Staatstreiches und durch ein autoritäres System ersetzt; nur in der Tschechoslowakei erwies sich die Demokratie als vergleichsweise stabil. Der auffallend rasche Schwund der Akzeptanzbasis für eine demokratische Ordnung in Osteuropa dürfte wohl auch damit zusammenhängen, dass hier ‘der Einbruch der Moderne am radikalsten’ war,Footnote8 hier also die politischen und sozialen Umbrüche am tiefgreifendsten waren: Die meisten Völker dieses Raums hatten überhaupt erst jetzt nach dem Ende des Weltkrieges die angestrebte Eigenstaatlichkeit erreicht und sie waren vielfach mit gravierenden ökonomischen und sozialen Problemen belastet, die in der Regel weit über das hinausgingen, was die politischen Systeme im Westen auszuhalten hatten.

II

(1) Sucht man nun jene Faktoren näher zu beschreiben, die die Funktionsfähigkeit der demokratischen-parlamentarischen Verfassungsordnungen im Europa der Zwischenkriegszeit vielfach belastet haben, so wäre hier zuvorderst die krisenhafte Zuspitzung der Wirtschaftslage zu nennen, die in nicht wenigen Ländern – das gilt vor allem für die im Weltkrieg unterlegenen und für manche der neuen Staaten in Ostmitteleuropa – in katastrophenhafter Weise gesteigert war, bedingt zuvorderst durch die vom Krieg ausgelöste extreme Staatsverschuldung, galoppierende, teils bis zur Hyperinflation gesteigerte Geldentwertung und den Zusammenbruch ganzer Volkswirtschaften wie derjenigen Österreich-Ungarns durch Zerstückelung bis dahin einheitlicher großer Wirtschaftsräume und Märkte. Die katastrophalen sozialen Auswirkungen der rasanten ökonomischen Talfahrt, wie sie nach dem Ersten Weltkrieg überall in Europa zu verzeichnen war (in den west- und nordeuropäischen Ländern konnte sie allerdings wesentlich rascher im Laufe der 20er Jahre angehalten werden), haben von Anfang an tiefe Breschen in das Legitimationsfundament der demokratischen Staats- und Verfassungsordnung vor allem derjenigen Staaten geschlagen, die den Übergang zu dieser Staatsform erst im bzw. unmittelbar nach dem Weltkrieg vollzogen haben, wie dies im Deutschen Reich und in den Nachfolgestaaten der Österreich-Ungarischen Monarchie generell der Fall war. Insbesondere für die bürgerlichen Schichten verband sich hier der Übergang zur Demokratie mit einem doppelten Absturz: Hatten sie sich bis dahin Macht und Einfluss mit den altkonservativen Kräften des monarchischen Beamten- und Militärstaates geteilt, so sahen sie sich nun in den neuen demokratischen Verfassungsordnungen in scharfer Konkurrenz mit den plötzlich emporkommenden Kräften des Proletariats. Das Ganze war vielfach mit der Erfahrung auch eines ökonomischen Absturzes jedenfalls bei denjenigen verbunden, die darauf vertraut hatten, von den Kapitalerträgen ihres Geldvermögens leben zu können; die Inflation hat ein Großteil des Kapitalvermögens der besitzenden Klasse aufgefressen. Hinzu kam vielfach der Verlust von Pensionen bzw. von Beamten- und Offiziersstellen, der den Untergang der ‘Welt von Gestern’ im Erfahrungshorizont des Bürgertums als Katastrophe, aber gewiss nicht als Aufbruch in eine hoffnungsvolle, bessere Zukunft dastehen ließ.

(2) Die katastrophale Wirtschaftslage war begleitet von einer dramatischen Verschärfung der innenpolitischen Konflikte, teils bis zum Bürgerkrieg gesteigert. ‘Es gab keine Zeit in der jüngeren Geschichte Europas, in der eine solche Häufung gewalthafter Auseinandersetzungen zu beobachten war: Von militanten Massenstreiks bis zum Generalstreik, von Putsch- und Revolutionsversuchen bis zum erbitterten Bürgerkrieg’.Footnote9 Bedingt war das nicht zuletzt auch durch eine außerordentliche ‘Verschärfung der Klassengegensätze‘;Footnote10 sie wurde in den gewaltigen Streikwellen sichtbar, die jetzt über die meisten Länder Europas hereinbrachen und die jedenfalls nach heutigen Maßstäben von außerordentlicher Härte und ausgeprägter Gewaltsamkeit gekennzeichnet waren, mit dem Einsatz von Militär und Polizei und mit vielen Toten und Verwundeten.Footnote11

Am handgreiflichsten aber kommt die Eskalation des gewaltsamen Austrags innenpolitscher Konflikte in den ganz neuartigen Formen politischer Massenorganisationen zum Ausdruck, die nach dem Weltkrieg in auffallender Weise neben den Parteien auftauchten, teils auch eng mit ihnen verbunden waren, indem sie als deren bewaffneter Arm und Schutztruppe dienten: Die Rede ist von den paramilitärischen Verbänden und Parteimilizen, die seit dem Ende des Weltkrieges in vielen Ländern Europas gegeneinander antraten. Zum Teil bewaffnet, in jedem Fall aber militärisch organisiert und uniformiert, kam in diesen Verbänden auch die ungeheure, durch den Krieg bewirkte Mobilisierung und Militarisierung der Gesellschaft zum Ausdruck. Aus den Massen weltkriegserfahrener und nach dem Krieg vielfach arbeitsloser Heimkehrer ließen sich ohne weiteres ‘Freischaren in Grenz- und Nationalitätenkonflikten, Bürgerkriegsformationen, Parteimilizen und Wehrverbände’ rekrutieren.Footnote12 Ihr Zweck war die teilweise im Dienste der Parteien betriebene ‘Straßenpolitik’, inszeniert ‘als öffentliches Schauspiel der Stärke’ durch ‘offensive Demonstration militärischer Disziplin und Einsatzbereitschaft’ und die permanente ‘Drohung mit Gewalt’.Footnote13 Sie wurden nicht nur auf der Straße, sondern zunehmend auch gegen Streikende in den Betrieben eingesetzt und haben auf diese Weise vielfach zu einer weiteren Brutalisierung der Arbeitskämpfe beigetragen. Entsprechend ausgeprägt war die Gewaltbereitschaft. Der politische Mord blieb geradezu ‘alltäglich’.Footnote14 Deutschland macht die ‘Erfahrung des fast permanenten Bürgerkrieges’, des fast bruchlosen Übergangs ‘zwischen Krieg und Bürgerkrieg’, zwischen ‘Krieg und Revolution‘:Footnote15 Der Spartakusaufstand und die Münchener Räterepublik, die kommunistischen Aufstände in Thüringen und Sachsen einerseits, der Kapp-Putsch von rechts. Die Folge war eine ‘Verhärtung der politischen Lager’, die sich zunehmend ‘in unversöhnlicher Konfrontation’Footnote16 ineinander verbeißen.

Naheliegenderweise war diese Unversöhnlichkeit nicht zuletzt auch bedingt durch die ‘extreme Spannweite’Footnote17 der weltanschaulichen Positionen, deren Entfernung von einander die Konsensfindung erschweren musste. Denn es liegt auf der Hand, dass die Einigung umso schwerer fällt, je weiter die politisch-ideologischen Standpunkte voneinander entfernt sind. Mit dem Aufkommen des Marxismus und der linken Volksparteien hat sich das Spektrum der politischen Ideologien bedeutend ausgeweitet: War die Bühne der politischen Auseinandersetzungen bis dahin im Wesentlichen bestimmt vom Gegensatz zwischen Konservativen und Liberalen, so kam mit der Linken eine neue Richtung ins Spiel, die vom Konservativismus wie vom Liberalismus gleich weit entfernt war. Die neuartigen radikal-nationalistischen und faschistischen Parteien brachten eine weitere ‘Fundamentalisierung der politischen Auseinandersetzungen’ mit sich.Footnote18 Mit anderen Worten: Die Differenzen zwischen den politischen Strömungen wurden so fundamental, dass es kaum noch einen gemeinsamen Nenner gab, auf dem sich ein Kompromiss aufbauen ließ. Über die Parteien wurden die fundamentalen ideologischen Gegensätze auch in das Parlament getragen. Dessen Funktionsfähigkeit war damit in Frage gestellt, denn diese ist nur so lange gegeben, als es eine minimale Basis für ‘die Suche nach Gemeinsamkeit und Konsens’Footnote19 gibt.

(3) Die gravierenden ökonomischen Probleme und die ausufernde Eskalation der innenpolitischen Konflikte stürzten das vom Liberalismus propagierte Staats- und Wirtschaftsmodell seit dem Krieg in eine tiefe Existenzkrise.Footnote20 Und es war ja im Ursprung genau dieses liberale Staatsmodell gewesen, das auch dem Parlamentarismus in seiner Entstehungszeit zugrunde lag. Ein ganz zentrales Moment dieses Modells war die Vorstellung gewesen, es dürften vom Staat im Interesse der Freiheit der Bürger, aber auch aus ökonomischen Effizienzgründen, nur solche Funktionen und Regulierungsbereiche wahrgenommen werden, die von den Bürgern nicht selbst im Rahmen kommunaler und wirtschaftlicher ‘Selbstverwaltung’ administriert und reguliert werden könnten. Das Konzept des ‘schlanken Staates’ hat hier seinen Ursprung. Schon am Ende des neunzehnten Jahrhundert verlor dieses Konzept aber angesichts des stetig ansteigenden Regulierungs- und Steuerungsbedarfs infolge der technisch-industriellen Revolution und ihrer Folgewirkungen rasch an Überzeugungskraft und spätestens mit dem Kriegsinterventionismus schien es vollkommen illusorisch: Vor dem Hintergrund der Kriegswirtschaft schien der ‘freihändlerische’Footnote21, auf einige wenige Kernfunktionen begrenzte Staat des neunzehnten Jahrhunderts am Ende zu sein. Die Zukunft schien dem Interventionsstaat zu gehören, der nicht nur massiv in den Markt eingriff, sondern auf zahllosen Politikfeldern steuernd und regulierend präsent war. ‘Durch den Krieg wurde die Entwicklung zum sozialen und wirtschaftlichen Interventionsstaat unumkehrbar gemacht’.Footnote22 Mit der ‘Policy of New Deal’ schien dieser selbst in den USA Einzug zu halten, ja selbst im Mutterland des Liberalismus, in England, haben der Weltkrieg und seine Folgewirkungen ‘das Vertrauen in das liberale Projekt’ zerstört.Footnote23 Es liegt auf der Hand, dass die Erfahrungen eines weitreichenden wirtschaftlichen Niedergangs und der Desintegration des Staates durch Eskalation der innenpolitische Konflikte das Vertrauen in die Selbstregulierungsfähigkeit der Gesellschaft und das damit verbundene Konzept des ‘Nachtwächterstaates’ in Nichts auflösen mussten. Die angesichts von bürgerkriegsartigen Unruhen und ausufernder Wirtschaftskrise wachsenden Ansprüche ‘an die Integrationsleistungen des Staates’Footnote24 schienen nur von Seiten eines machtvollen Interventionsstaates erfüllbar. Dies aber blieb augenscheinlich nicht ohne Auswirkungen, was die Einschätzung von Diktatur und Demokratie und deren Bewertung anbelangte: Denn in der zeitgenössischen Beobachtung schien die Diktatur als Staatsform für einen Interventionsstaat viel besser geeignet, denn diese wurde hinsichtlich ihrer Steuerungsleistungen als effektiver und effizienter eingeschätzt; der Diktatur traute man schlicht die ‘größere Schnelligkeit’ und ein ‘konsequenteres Regieren’ zu. Beides betrachtete man als regimetypischen Vorteil der Diktaturen.Footnote25 Demgegenüber schienen die parlamentarischen Formen der Konsensbildung und Interessenwahrnehmung zu zeitaufwendig und in der Umsetzung zu ineffektiv, um der ‘Kumulation der Krisen in Wirtschaft, Gesellschaft, Staat und Kultur’Footnote26 noch Herr werden zu können.Footnote27 Die Parlamente erschienen entscheidungsschwach, im Parteienkampf zerrissen und ganz von den Parteien beherrscht, die es scheinbar nur vor den Karren ihrer eigenen Zwecke zu spannen suchten. Die verbreitete Kritik am Parlamentarismus war zu großen Teilen auch Kritik am ‘Parteienstaat’, d.h. an einem Staat, in dem in Wahrheit nicht ‘Volksvertreter’ entscheiden, sondern ‘Parteivertreter’. Man kann diese weit verbreitete Kritik am ‘Parteienstaat’ auch als Resonanz auf den Übergang von den Honoratioren-Parlamenten zu den stärker von den modernen Volksparteien dominierten Parlamenten deuten, wie er etwa in Deutschland und Österreich seit dem letzten Drittel des neunzehnten Jahrhunderts allmählich über die Bühne ging. Unverkennbar hat der damit verbundene Wandel im Erscheinungsbild der Parlamente dieser Kritik eine breite Angriffsfläche gegeben.

Die scheinbare Handlungsschwäche im Vergleich zur Diktatur hat der demokratischen Staatsform naheliegenderweise an Überzeugungskraft genommen, sie entzog dem liberalen Staat ‘die Legitimität in den Augen der Mehrheit’.Footnote28 Es fällt schwer, sich in einer Zeit eines durchaus gefestigten Konsens, was die Vorzugswürdigkeit der Demokratie anbelangt, in der Rückschau eine Vorstellung davon zu machen, wie stark die Akzeptanz der Parlamentarischen Demokratie in der Zwischenkriegszeit gerade auch unter den Intellektuellen geschwunden war. Bei Gunter MaiFootnote29 findet sich eine mit Zitaten unterlegte tour de horizont durch die europäische Künstler- und Intellektuellenszene, die einen ersten Eindruck von der im historischen Rückblick nahezu unglaublichen Distanzierung vom Modell der liberalen Demokratie gerade auch in diesen Kreisen zu vermitteln vermag. Folgt man Mai, dann war der Konsens über die Grundprinzipien des modernen Verfassungsstaates in der Zwischenkriegszeit ‘nur in einer Minderheit der europäischen Staaten gegeben’.Footnote30 Wie der Liberalismus selbst, so schien auch das aus ihm hervorgegangene und daher eng mit ihm verbundene Konzept des parlamentarischen Verfassungsstaates als ein Teil der im Weltkrieg untergegangenen ‘Welt von gestern’, ein Konzept, das zu den vergleichsweise friedlichen Zeiten des untergegangenen bürgerlichen Zeitalters passen mochte, das aber angesichts der enormen politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen der Nachkriegszeit versagen musste.

Hand in Hand mit dieser Skepsis geht – folgt man etwa der Darstellung von Barth – ein erstaunlicher Glaube, ja fast schon Enthusiasmus für eine umfassende, in der Rückschau geradezu phantastische Neuplanung und einen Neuaufbau der Gesellschaft, und zwar keineswegs nur bei den Anhängern einer neuen revolutionären Gesellschaftsordnung im Sinne der Kommunisten. Wahrscheinlich in keiner anderen Epoche der europäischen Geschichte, so Barth, hätte es eine ‘derart ausgeprägte und kaum hinterfragte’ Überzeugung gegeben, ‘dass Gesellschaften sich steuern ließen bzw. verbessert werden können’.Footnote31 Europa sei in den 20er Jahren, so Raphael, geradezu zum ‘Experimentierfeld neuer Formen sozialer Steuerung und Kontrolle’ im Geiste ‘der neuen Sozialwissenschaften’ geworden. Auf vielen gesellschaftlichen Sektoren werden nun ‘technokratische Visionen’Footnote32 von einer geradezu beängstigenden Radikalität entwickelt. Nicht zuletzt in den aus gegenwärtiger Sicht wohl kaum noch anders als ‘totalitär’ zu bezeichnenden funktionalistischen Stadtplanungsentwürfen dieser Zeit, etwa eines Le Corbusier, kommt etwas von der technokratischen Radikalität zum Ausdruck, mit der alle überkommenen Strukturen platt gemacht und durch das total Neue und Durchgeplante ersetzt werden sollten.

(4) Als einen weiteren ganz wesentlichen ursächlich wirksamen Faktor für die nach dem Krieg so rapid schwächer werdende Akzeptanz des parlamentarisch-demokratischen Verfassungsmodells muss man in Rechnung stellen, dass sich das Bürgertum im Laufe des neunzehnten Jahrhunderts von einer revolutionären zu einer mehr und mehr defensiv agierenden politischen Kraft entwickelt hatte. Es waren ja in erster Linie die bürgerlichen Schichten gewesen, die die Revolution 1848 getragen hatten. Leitbild dieser bürgerlichen Revolution war der liberale Verfassungsstaat in Form einer konstitutionellen Monarchie, der den Bürgern auch den Weg zur Partizipation an den politischen Grundentscheidungen im Staate eröffnen sollte. Die maßgebliche politische Frontlinie verlief dabei zwischen dem im weitesten Sinne ‘liberalen’, an französischen, vor allem aber auch an englischen Vorbildern orientierten Bürgertum einerseits und den altkonservativen Kräften der ‘Reaktion’ andererseits; letztere vor allem in Gestalt der Monarchen und ihrer Beamtenschaft, in zunehmendem Maße auch des Adels, deren politisches Weltbild entweder am Ancien Régime oder an neuständischen Ordnungsmodellen orientiert war. Zwar ließ sich unter den Revolutionären 1848 bereits ganz deutlich ein konservativer, monarchisch-konstitutionell orientierter und ein radikalerer republikanisch-demokratischer Flügel ausmachen. Trotzdem blieben die ‘unterbürgerlichen’ Schichten, das ohnehin vielfach erst ansatzweise vorhandene Proletariat, wie auch die Masse der Klein- und Mittelbauern, bei der Durchsetzung des konstitutionellen Verfassungsstaates weitgehend auf eine Statistenrolle beschränkt und im Übrigen durch das mit dem Konstitutionalismus regelmäßig verbundene Zensuswahlrecht auch weitgehend von den neu eröffneten Beteiligungschancen am politischen Willensbildungsprozess ausgeschlossen.

Am Ende des neunzehnten Jahrhunderts bot sich hier in den meisten europäischen Staaten ein ganz anderes Bild: Neben das konservative und das liberale Lager, wie es sich im Zuge der Verfassungskämpfe seit der ersten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts formiert hatte, sind jetzt politische Strömungen getreten, die im Gegensatz zu den liberalen und konservativen Honoratiorenparteien in der Form mitgliederstarker moderner Massenparteien organisiert waren. Das begann – praktisch in allen Ländern Europas – mit der Gründung sozialdemokratischer Arbeiterparteien, gefolgt vor allem von den Parteien des politischen Katholizismus wie dem ‘Zentrum’ im Deutschen Reich oder der ‘Christlich-Sozialen Partei’ in Österreich. Zusammen mit der stufenweisen Ausweitung des Wahlrechts bewirkten die neuen ‘Volksparteien’ eine neuartige Politisierung weiter Bevölkerungskreise, die bislang an den politischen Auseinandersetzungen kaum teilgenommen hatten und auch kaum ein eigenständiges schärfer umrissenes politisches Selbstverständnis ausgebildet hatten. Mit der Demokratisierung des Wahlrechts, wie sie in den meisten Ländern Europas noch vor dem Ersten Weltkrieg über die Bühne ging, wurden die ‘Volksparteien’ in den Parlamenten zu gewichtigen und vielfach entscheidenden Akteuren.

Der grundlegende Wandel der Parteienlandschaft war begleitet von einer epochalen Verschiebung der politischen Konfliktlinien, bedingt durch einen grundlegenden politischen Positionswechsel sowohl im linken wie im bürgerlich-liberalen Lager; ersterer hat sich als wichtiger stabilisierender Faktor für die demokratisch-parlamentarischen Ordnungen der Nachkriegszeit erwiesen, letzterer hingegen, der im bürgerlichen Lager zu verzeichnende politische Einstellungswandel, als verhängnisvolle Belastung – neben den düsteren ökonomischen Rahmenbedingungen wohl der gravierendste Belastungsfaktor überhaupt, der maßgeblich zur Krise der Demokratie in der Zwischenkriegszeit beigetragen hat. Denn beim Bürgertum ist in der zweiten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts zu großen Teilen ein grundlegender politischer Einstellungswandel in Richtung einer zunehmenden Distanzierung vom parlamentarischen Modell zu beobachten. Und es waren ja gerade die bürgerlichen Schichten gewesen, die hinter diesem Staatskonzept im neunzehnten Jahrhundert gestanden waren und seine Durchsetzung erkämpft hatten, und es waren im Wesentlichen auch nur diese Schichten gewesen, die in der konstitutionellen Monarchie des neunzehnten Jahrhunderts am System der Machtteilung mit dem Monarchen partizipiert und die Parlamente schon auf Grund eines auf die besitzenden Schichten begrenzten Wahlrechts beherrscht hatten.

Hatte das Bürgertum in der Revolution 1848 aber noch danach gestrebt, die Macht der Monarchen zu begrenzen und, vermittelt durch starke, vom Bürgertum dominierte Parlamente, an der Staatsgewalt teilhaben zu können, so begann es umso defensiver zu agieren, als es in den Parlamenten nicht mehr alleine den Ton angeben konnte, sondern sich dort den von Wahl zu Wahl zunehmenden Abgeordneten der Linken gegenüber sah. Mit dem durch die Ausweitung des Wahlrechts bedingten Anwachsen der Arbeiterbewegung, dem Erstarken der zunächst noch marxistischen Sozialdemokratie zur teils stärksten Partei mit den meisten Parlamentsmandaten gehen beträchtliche Teile des bürgerlichen Lagers allmählich auf Distanz zum Parlamentarismus. Diese wurde umso größer, als das Gewicht der linken Volksparteien in den Parlamenten zunahm. Die emanzipative politische Stoßrichtung des liberalen Bürgertums wurde nun schwächer; es kommt jetzt zum Schulterschluss zwischen den Monarchen und dem liberalen Bürgertum. Die Monarchen haben sich mittlerweile ihrerseits der Idee des Verfassungsstaates in Gestalt der ‘konstitutionellen Monarchie’ angenähert, umgekehrt betrachtete das Bürgertum diese nun mehr und mehr als Garanten sozialer und politischer Stabilität, die allein die Bürger vor der politischen Katastrophe eines sozialistischen Umsturzes der gesamten Sozialordnung zu bewahren vermöge. Das Bürgertum war daher vielfach an einer weiteren Schwächung der Exekutive durch Parlamentarisierung der Verfassungsordnung gar nicht mehr interessiert.

Beim Ausbruch des Ersten Weltkrieges gehörte der politische Interessenantagonismus des früheren neunzehnten Jahrhunderts, wie er noch die Revolution 1848 entscheidend geprägt hatte, jener Antagonismus zwischen liberalem Bürgertum und mehr oder weniger ‘reaktionären’ Monarchen, die sich der Einführung einer ‘konstitutionellen Monarchie’ mit allen Mitteln zu widersetzen suchten, längst der Geschichte an. Stattdessen verlief die entscheidende Konfliktlinie nunmehr, spätestens mit dem Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts, zwischen der auf Veränderung der Eigentums- und Sozialordnung drängenden Linken einerseits und dem liberalen und konservativen Lager andererseits, das eben diese Ordnung bewahren wollte, und sich dabei – jedenfalls wenn man hier Deutschland und Österreich in den Blick nimmt – mehr und mehr unter den Schutzmantel eines starken, nach wie vor von Monarch, Beamtenschaft und Armee dominierten Staates geflüchtet hat. Der überkommene Gegensatz zwischen Konservativismus und Liberalismus ist dabei weitgehend in den Hintergrund getreten. Immer stärker wurde nun der prinzipielle Unterschied zwischen der deutschen konstitutionellen Monarchie und den stärker parlamentarisch geprägten Verfassungen der westeuropäischen Länder, insbesondere den republikanischen Verfassungen in Frankreich und den USA in den Vordergrund gerückt. Der Erste Weltkrieg wurde vielfach geradezu zu einem Ringen zwischen zwei grundsätzlich unterschiedlichen Verfassungssystemen emporstilisiert – einer westlichen, von der Idee der Volkssouveränität getragenen und teils dezidiert parlamentarischen, und einer genuin ‘deutschen’, vom monarchischen Prinzip bestimmten Ordnung.

Nach dem Ersten Weltkrieg hat sich die Distanzierung der bürgerlichen Schichten vom parlamentarischen Verfassungsstaat noch einmal beschleunigt und gesteigert; in Deutschland und Österreich nicht zuletzt bedingt durch den revolutionären Übergang zur republikanisch-demokratischen Verfassungsordnung 1918, der zu großen Teilen von den Sozialdemokraten getragen und gesteuert wurde, während ihm das konservative Bürgertum zu großen Teilen ablehnend gegenüberstand, weil er die bislang von der Macht ferngehaltene Sozialdemokratie in die Regierung brachte. Große Teile des Bürgertums waren nach wie vor von tiefem Misstrauen gegenüber den Sozialdemokraten erfüllt, denen es den Schwenk zum Revisionismus nicht abnahm; Viele konnten darin nur eine rein taktische Camouflage sehen, mit der die Linke ihre wahren ‘bolschewistischen’ Ambitionen zu verbergen suchte. Die Räterepubliken in Budapest und München, vor allem aber die Oktoberrevolution riefen im Bürgertum vielfach eine tiefe Furcht vor dem ‘Bolschewismus’ hervor, den man in Ungarn und Bayern bereits angekommen und mit dem Spartakusaufstand in Berlin bevorstehen sah. Der ‘Bolschewismus’ wurde zu einem verbreiteten Schreckbild, so dass das Versprechen der radikalen Rechten, nicht zuletzt der Nationalsozialisten, diesen mit allen Mittel bekämpfen und abwehren zu wollen, bestens geeignet war, die Mittelschichten zu gewinnen.

Nicht zuletzt am Beispiel der Partei des politischen Katholizismus in Österreich, der Christlich-Sozialen Partei (CSP), ließe sich zeigen, wie rasch in den zwanziger Jahren die Distanzierung von der parlamentarischen Demokratie auch hier um sich griff: Die CSP hatte vor dem Weltkrieg als neue, aufsteigende Volkspartei noch für das allgemeine und gleiche Wahlrecht gekämpft, um ihrem kleinbürgerlichen und bäuerlichen Wählerklientel verstärkten Einfluss auf die parlamentarische Entscheidungstätigkeit zu eröffnen. Schon in den 20er Jahren wurde die Kritik am parlamentarischen System und der damit verbundenen ‘Parteienherrschaft’ zunehmend schriller; an ihre Stelle sollte nun eine ‘wahre Demokratie’ treten, deren Konturen freilich weitgehend nebulös blieben. Jedenfalls sollte sich die Gesellschaft in dieser ‘wahren Demokratie’ nicht mehr im Parteienkampf selbst zerfleischen, sondern durch Überwindung des verderblichen ‘Parteienstaates’ redintegriert werden.

(5) Der allmähliche Niedergang des Liberalismus, also genau jener politischen Ideologie, aus der das Konzept des Parlamentarismus ursprünglich hervorgegangen war, schlägt sich auf das deutlichste im Abstieg der liberalen Parteien nieder – auch dies ein Vorgang, der bereits im neunzehnten Jahrhundert einsetzt. Der Liberalismus hatte bereits lange vor dem Ersten Weltkrieg ‘sein Monopol auf die politische Repräsentation der Nation verloren’.Footnote33 Die Liberalen Parteien waren ‘die natürlichen Verlierer der Wahlrechtsreformen’Footnote34, denn die Einführung des allgemeinen Wahlrechts hatte das Gewicht der Unterschichten bei den Wahlen und in den Parlamenten gegenüber den Bürgerlichen sehr rasch um ein Beträchtliches erhöht, und ‘liberale Ideen waren in diesen sozialen Milieus bis auf wenige Ausnahmen nur schwach oder gar nicht verankert’.

Bei den liberalen Parteien West- und Mitteleuropas war demzufolge ‘im Zeichen des allgemeinen Wahlrechts’ ein deutlicher Niedergang zu beobachten, der sich nach dem Weltkrieg vielfach noch beschleunigt hat. Dieser Vorgang war in Österreich-Cisleithanien besonders früh eingetreten und hat hier dazu geführt, dass der Liberalismus als eigenständige politische Kraft schon am Ende des neunzehnten Jahrhunderts praktisch von der Bildfläche verschwunden war, während es in der Weimarer Republik immerhin noch zwei ihrem eigenen Selbstverständnis nach liberale Parteien gab, die links-liberal ausgerichtete Deutsche Demokratische Partei und die ‘national-liberale’ Deutsche Volkspartei. In Österreich hingegen kam es schon am Ende des neunzehnten Jahrhunderts zur ‘Fusion zwischen Liberalismus und Nationalismus‘;Footnote35 das liberale Lager ist im nationalen aufgegangen. Man wird dies unschwer mit dem ‘Nationalitätenkampf’ in Österreich in Verbindung bringen dürfen; dieser hat die einstmals emanzipativen politischen Forderungen, wie sie im Zusammenhang mit der Revolution 1848 noch sehr stark das liberale Profil geprägt hatten, gegenüber den nationalen politischen Motiven ganz in den Hintergrund treten lassen, zumal ja die konstitutionellen Forderungen des Liberalismus mit dem Übergang zum konstitutionellen Verfassungsstaat 1867 zumindest zum Teil erfüllt worden waren. Besonders ‘in der jüngeren Generation der Mittel- und Oberschichten wurden die liberalen Parteien als Relikte aus der Vorkriegszeit wahrgenommen’. Die Verteidigung der individuellen Freiheit ‘schien nur noch ein Randproblem’, gerade auch angesichts des erreichten Standards hinsichtlich Grundrechtsschutz und Rechtsstaatlichkeit.Footnote36

Der Talfahrt des Liberalismus stand nach dem Ersten Weltkrieg das deutliche Erstarken eines neuen Typs radikal antiparlamentarischer Parteien gegenüber, die sich zwar an den Wahlen beteiligten, die aber von vornherein darauf aus waren, die Spielregeln des demokratischen Wettbewerbs um die Wählergunst bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit außer Kraft zu setzen, sei es revolutionär, sei es im Wege eines Staatsstreichs oder auch nur dadurch, dass sie auf demokratischem Wege an die Schalthebel der Macht kommen sollten. Durch Ausschaltung, notfalls Liquidierung der konkurrierenden politischen Kräfte sollte das für den Machtwechsel offene demokratische System durch ein solches autoritärer oder gar totalitärer Art mit dauerhaftem Machtmonopol einer einzigen Partei ersetzt werden. Als ‘autoritär’ lassen sich dabei solche politischen Strömungen und Parteien bezeichnen, denen es lediglich auf die Überwindung der demokratisch-parlamentarischen Verfassungsordnung und die Statuierung eines dauerhaften eigenen Machtmonopols ankommt, deren Intentionen aber nicht auf eine Umgestaltung der ökonomischen und sozialen Gegebenheiten der Gesellschaft gerichtet ist, wie dies bei den Parteien ‘totalitärer’ Ideologien der Fall ist. Letztere suchten ‘durch den Aufbau neuer Machtapparate und die Militarisierung der Gesellschaftssysteme deren Ordnung und Aufbau zu Lasten der alten Strukturen und der alten Eliten’ zu verändern.Footnote37 Gerade auch in der zunehmenden Präsenz der in diesem Sinne ‘totalitären’ Parteien zeigen sich die elementaren Veränderungen der politischen Parteienlandschaft nach dem Kriege und die damit verbundenen Verschiebungen der politischen Fronten und Konfliktlinien. Am ‘linken’ Ende des Parteienspektrums wären hier die Kommunistischen Parteien zu nennen, die sich durch Abspaltung von den Sozialdemokraten entwickelt haben, nachdem sich diese im Zeichen des Revisionismus zu einer das parlamentarische System tragenden Partei zu entwickeln begannen. ‘Rechts’ waren es hingegen die extrem nationalistischen und ‘faschistischen’ Parteien, die die demokratisch-parlamentarische Verfassungsordnung in neuartiger Weise herausgefordert haben. Auch wenn sich diese Parteien vielfach aus taktischen Gründen auf den Kampf um die Wählerstimmen, ja auf Koalitionsregierungen einließen, blieb die baldmöglichste Überwindung des demokratisch-parlamentarischen Systems und die Vernichtung des politischen Gegners, sobald eine hierfür günstige Machtkonstellation gegeben sein sollte, das stets anvisierte Ziel. Die parlamentarische Demokratie geriet auf diese Weise in vielen Ländern in einen von rechts und links gleichzeitig vorgetragenen, wenn auch keineswegs koordiniert geplanten Zangenangriff.

Der zunehmenden Distanz der bürgerlichen Schichten stand freilich die allmähliche Annäherung der Sozialdemokratie an das parlamentarische Modell gegenüber, ein Vorgang, der etwa in Deutschland schon lange vor der Jahrhundertwende eingesetzt hat. Waren die Arbeiterbewegung und deren organisatorische Speerspitze, die Sozialdemokratischen Parteien, ursprünglich zu großen Teilen auf Grund ihres im Ursprung marxistischen Ansatzes in Frontstellung zum Konstitutionalismus des 19. Jahrhunderts gestanden, bei dem ihr ursprünglich ja ohnehin nur die Rolle eines Zaungastes zugekommen war, so kam es Hand in Hand mit der Erweiterung des Wahlrechts zu einem grundsätzlichen programmatischen Schwenk großer Teile der Sozialdemokratie in Richtung einer zunehmend affirmativen Einstellung gegenüber dem parlamentarischen System. Es ist der sog. ‘Revisionismus’, der jetzt in den Sozialdemokratischen Parteien vielfach die Überhand gewann. ‘Revisionismus’ bedeutete keineswegs den Verzicht auf die Forderung nach umfassender gesellschaftlicher Umgestaltung im Sinne des Sozialismus, aber dies sollte nicht im Wege gewaltsamer revolutionärer Umwälzung, sondern auf friedlichem evolutionärem Weg durch Teilnahme am demokratisch-parlamentarischen System erfolgen, wobei man nach der Einführung des allgemeinen und gleichen Wahlrechts darauf vertraute, auf diese Weise in nicht allzu ferner Zukunft an die Schalthebel der Macht zu gelangen. In der Tat stiegen die Sozialdemokraten vielfach noch vor dem Ersten Weltkrieg – in Deutschland bei den Reichstagswahlen 1912, in Österreich-Cisleithanien 1911 – zur stärksten Partei auf. Ohne Zweifel hat die durch die Sozialdemokratie bewirkte Annäherung der Arbeiterbewegung an den Parlamentarismus nicht unerheblich zu dessen Stabilisierung beigetragen. In Deutschland und Österreich waren es gerade auch sehr stark die Sozialdemokraten, die den Übergang zur demokratischen Republik mitgetragen und -gesichert haben, indem sie die Rätebewegung und die Kommunisten von der Macht fernhielten. Ja weitergehend noch: Die Sozialdemokratie wurde nach dem Krieg mancherorts geradezu zu einer entscheidenden Stütze des parlamentarischen Systems und zwar umso mehr, als das bürgerliche Lager dazu auf Distanz zu gehen begann. Aber dies war augenscheinlich nicht ausreichend, um die zunehmende Feindschaft gegenüber dem parlamentarischen Modell im bürgerlichen Milieu auszutarieren. Das gilt in besonderem Maße in solchen Ländern, wie etwa der Republik Österreich, wo es den bürgerlichen Parteien nach kurzer Zeit gelungen ist, die Sozialdemokraten auf Dauer von der Regierung fernzuhalten.

(6) Es ist aber m.E. fraglich, inwieweit man diese Absetzbewegung weiter Teile des Bürgertums von der politischen Leitvorstellung des Parlamentarismus mit einer ‘Radikalisierung des Nationalismus’ in Verbindung bringen kann; die neuere Literatur schiebt diesen Gesichtspunkt sehr stark in den Vordergrund.Footnote38 Aber man muss sich hier vor einer monokausalen Betrachtungsweise hüten. Zweifellos ist es richtig, in den neuartigen rechtsradikalen Bewegungen und Parteien, wie sie ab der Jahrhundertwende in auffallender Weise auf den Plan traten, ein Indiz für die Radikalisierung des nationalen Denkens zu sehen. Es mag durchaus sein, dass ‘das politische Leitbild der nationalen Gemeinschaft’ im Ersten Weltkrieg ‘eine ungeahnte Steigerung und Verdichtung’ erfahren hat.Footnote39 Aber ein entscheidender Belastungsfaktor kann das schon deshalb nicht gewesen sein, weil, wie Raphael selbst zutreffend betont, alle Staaten und alle Parteien an dieser ‘Leitidee’ anknüpften,Footnote40 und zwar durchaus unter Einschluss der Linken, ohne dass dies irgendetwas an deren Einstellung zu Demokratie und Parlamentarismus geändert hätte; ‘die Nationsvorstellung war an linke wie an rechte politische Ordnungskonzepte anschlussfähig’.Footnote41 Auch die nicht genuin ‘nationalen’ Parteien wie diejenigen des politischen Katholizismus in Deutschland und Österreich, pflegten ein jedenfalls nach heutigen Maßstäben ausgeprägt nationales Gedankengut, zählten aber ganz sicher nicht – jedenfalls nicht nach den Bewertungsmaßstäben dieser Zeit – zu den eigentlich ‘nationalen’ Parteien. Dennoch ist auch bei ihnen spätestens nach dem Weltkrieg eine rasche und überaus deutliche Distanzierung vom Parlamentarismus zu beobachten. Aber ob man dies mit einer stärker ‘nationalistischen’ Ausrichtung dieser Parteien nach dem Krieg erklären kann, scheint mir eine durchaus offene Frage. Betrachtet man etwa die Einstellung der österreichischen CSP zum ‘Anschluss’ – in der neuen Republik Österreich geradezu das Herzstück ‘nationalen’ Gedankenguts – dann zeigt sich, dass es gerade diese Partei war, die am frühesten von dem anfänglich von allen Parteien geradezu einmütig verfolgten Ziel eines Anschlusses an Deutschland Abstand genommen hat, weil man nicht Teil eines sozialdemokratisch dominierten Deutschlands werden wollte. Gleichzeitig wird die Kritik an der parlamentarischen Demokratie von Seiten der CSP ins Prinzipielle gesteigert und zwar nicht zuletzt durch den Parteivorsitzenden Ignaz Seipel.Footnote42 Diese Kritik war aber keineswegs ‘nationalistisch’ grundiert, sondern gewissermaßen ‘institutionell’ begründet; die Kritik an der ‘Parteienherrschaft’ stand dabei im Vordergrund.Footnote43 Ohne Zweifel war diese Kritik auch motiviert von der Erfahrung einer ganz von den Sozialdemokraten dominierten und geprägten Staatsgründungsphase seit dem Herbst 1918 bis zur ersten bürgerlichen Koalitionsregierung 1920. Es war dies zugleich die Phase einer reinen ‘Parlamentsherrschaft’ durch die deutsch-österreichische ‘Nationalversammlung’, die von den Sozialdemokraten für eine höchst ambitionierte sozialstaatliche Politikagenda genutzt wurde – bei zunehmendem Groll des bürgerlichen Lagers. Die Parlamentarismuskritik ist hier nicht ‘nationalistisch’, sondern in erster Linie durch den Umstand motiviert, dass das Parlament mittlerweile zu einer Domäne der Linken geworden war, so dass dort die spezifischen Interessen der bürgerlichen Parteien nicht mehr in gleicher Weise zur Geltung gebracht werden konnten, wie dies zuvor der Fall war. Der letztlich marxistische Erklärungsansatz, der mit der Verschärfung des Interessenantagonismus zwischen bürgerlicher und proletarischer Klasse und den daraus resultierenden Konflikten argumentiert, scheint hier überzeugender.

Ebenso wenig vermag die gleichfalls bei Raphael anzutreffende These zu überzeugen, es habe so etwas wie eine ‘Grundspannung’ des ‘Nationalismus’ zur parlamentarischen Regierungsform und zur Demokratie gegeben. Die ‘nationalistischen’ Parteien hätten die neuen Verfassungsordnungen ‘überwiegend’ nur taktisch genutzt. Bei einer solchen Pauschalaussage stellt sich schon die Frage, welche Parteien denn nun genau als ‘nationalistisch’ zu bezeichnen wären. Auch die ‘Nationalliberalen’ (DVP) in Deutschland, um ein besonders fragliches Beispiel herauszugreifen? Die These von der ‘Grundspannung’ zwischen ‘Nationalismus’ und Demokratie steht auch in direktem Widerspruch zu der von Raphael selbst an gleicher Stelle vorgetragenen These, einer ‘enge(n) Beziehung zwischen Nationalidee und Demokratie’.Footnote44 So zutreffend diese letztere These ist, so erklärungsbedürftig ist dann aber die Behauptung, aus dieser ‘engen Beziehung’ sei dann irgendwann (wann genau?) eine ‘Grundspannung’ geworden. Die von Raphael herangezogenen Beispiele können eine solche Behauptung nicht untermauern. Im Gegenteil: Wenn er ausführt, die Demokratie habe ‘in den Oberklassen, dem Bildungs- und Besitzbürgertum und dem Adel’ wenig Rückhalt gehabt und zwar ‘vor allem dort, wo Oberklassen ihre Privilegien zusammen mit den Herrschaftswechseln verloren hatten’Footnote45, dann hat dies nichts mit irgendeinem ‘Nationalismus’ zu tun, sondern in erster Linie mit dem sozialen Interessenantagonismus, der sich in dem Moment zwischen den alten bürgerlichen und feudalen Eliten einerseits und den Unterschichten andererseits auftat, als letztere sich politisch zu emanzipieren begannen. Ohne Zweifel hat dieser Emanzipationsvorgang vor allem in Mittel- und Osteuropa nach dem Ersten Weltkrieg einen deutlichen Schub erfahren, was wiederum die Abwehraffekte bei den bürgerlichen Schichten – soweit diese in nennenswerter Form in den osteuropäischen Ländern überhaupt vorhanden waren – entsprechend verstärkt hat.Footnote46 Ein anderes Bild ergibt sich nur dort, wo die soziale Schichtung zugleich auch eine ethnische war, wie dies etwa in Estland und Lettland und mit Einschränkungen auch im tschechischen Teil der Tschechoslowakei der Fall gewesen ist, wo es eine deutschsprachige grundbesitzende Feudalklasse gegeben hatte, die dann von den Titularnationen dieser Länder als ‘Deutsche’ betrachtet wurden. Nur hier bewirkten die ethnischen Brüche zugleich auch ‘soziale Spaltungen’.Footnote47

Nicht von einer ‘Grundspannung’, sondern von einer überaus engen Verbindung zwischen demokratischem Prinzip und Nationsidee hat man auszugehen. In der demokratischen Ordnung wird ‘das zur nationalen Willensgemeinschaft erhobene Volk’ zur zentralen Legitimationsinstanz.Footnote48 Eine Willensbildung, also eine Verständigung über das, was die Nation will und als ihr politisches Ziel definiert, ist nur möglich, wenn ‘das Volk’ zugleich eine Diskursgemeinschaft darstellt, innerhalb der eine solche Verständigung möglich ist. Dies wiederum setzt eine gemeinsame Sprache, also eine sprachlich einheitliche Nation voraus. An diesem Punkt knüpft auch die m. E überzeugende These an, der gemäß die Stabilität eines parlamentarischen Systems ganz entscheidend von der ‘symbolischen Leistungskraft des Parlaments’ für die ‘Integrationsstiftung’ abhängt, wie es Wolfram Pyta ausgedrückt hat.Footnote49 Unter den Bedingungen der Volkssouveränität werden nämlich, so Pyta, an die staatlichen Institutionen in hohem Maße ‘auch symbolische Anforderungen herangetragen’. An erster Stelle steht dabei die Fähigkeit des Parlaments ‘den politisch-kulturellen Leitvorstellungen zur Expression zu verhelfen’. Die ‘im politisch-kulturellen Haushalt vorherrschenden Deutungsmuster’ müssen im parlamentarischen Diskurs ‘sinnhaft gemacht’ werden, um einen gesamtgesellschaftlichen Verständigungsprozess bewirken zu können.Footnote50 Pyta sieht diese Voraussetzung insbesondere in Frankreich und England, nicht aber im Deutsche Reich gegeben. In Frankreich vermochte ‘das Parlament die Idee nationaler Einheit zu verkörpern.Footnote51 Die Idee der Nation war dort auf das engste an die Vorstellung einer durch das Parlament zum Ausdruck gebrachten kollektiven Souveränität des Volkes geknüpft’. Im deutschen Reichstag hingegen hatte ‘die immer mächtiger wallende Nationsvorstellung kein adäquates symbolisches Gehäuse gefunden‘; das ‘Urbedürfnis nach symbolische Repräsentation nationaler Integration’Footnote52 wurde daher in Deutschland nicht vom Parlament, sondern charismatischen Führungsfiguren wie Paul von Hindenburg befriedigt. Natürlich liegt hier die Vermutung nahe, dass dies auch etwas mit der längeren und stärkeren Tradition des Parlamentarismus zu tun hat: Denn Frankreich konnte seit 1791 ‘auf eine im Kern ununterbrochene verfassungsstaatliche Tradition zurückblicken’, während in Deutschland der Übergang auf die parlamentarische Monarchie erst vergleichsweise spät, in den meisten neuen Staaten Osteuropas sogar erst nach dem ErstenWeltkrieg von statten ging, so dass es in letzterem Falle meistenteils an jeder parlamentarischen Tradition mangelte.

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Notes on contributors

Thomas Simon

Thomas Simon is Professor at the Department of Legal and Constitutional History, Faculty of Law, University of Vienna, where he has worked since 2005. From 1980 to 1985 he studied law at the Universities of Hamburg, Freiburg im Breisgau and Göttingen. 2001 Habilitation at the University of Frankfurt am Main. After a research fellowship at the postgraduate programme for Modern and Medieval Legal History at Frankfurt am Main he was a Research Assistant at the Max Planck Institute for European Legal History, Frankfurt am Main, from 1992 to 2005.

Notes

1 L. Raphael, Imperiale Gewalt und mobilisierte Nation. Europa 1914–1945 (München, 2011), p. 84.

2 B. Barth, Europa nach dem großen Krieg. Die Krise der Demokratie in der Zwischenkriegszeit 1918–1938 (Frankfurt/New York, 2016), p. 14.

3 Ch. Gusy, ‘Verfassungsumbruch bei Kriegsende’, in Ch. Gusy (ed), Demokratie in der Krise: Europa in der Zwischenkriegszeit (Baden-Baden, 2008), p. 15.

4 Raphael, Imperiale Gewalt, p. 93.

5 Barth, Europa nach dem großen Krieg, p. 16.

6 G. Besier, Das Europa der Diktaturen. Eine neue Geschichte des 20. Jahrhunderts (München, 2006), p. 22.

7 Barth, Europa nach dem großen Krieg, p. 16.

8 G. Mai, Europa 1918–1939. Mentalitäten, Lebensweisen, Politik zwischen den Weltkriegen (Stuttgart/Berlin/Köln, 2001), p. 14.

9 Mai, Europa 1918–1939, p. 148.

10 Raphael, Imperiale Gewalt, p. 96.

11 Mai, Europa 1918–1939, p. 171.

12 Mai, Europa 1918–1939, p. 170.

13 Raphael, Imperiale Gewalt, p. 103.

14 Mai, Europa 1918–1939, p. 169.

15 Mai, Europa 1918–1939, p. 170.

16 Mai, Europa 1918–1939, p. 169.

17 Raphael, Imperiale Gewalt, pp. 114–5.

18 Mai, Europa 1918–1939, pp. 148, 169.

19 Raphael, Imperiale Gewalt, pp. 114–5.

20 Besier, Das Europa der Diktaturen, p. 23.

21 Barth, Europa nach dem großen Krieg, p. 258.

22 Barth, Europa nach dem großen Krieg, p. 258.

23 Mai, Europa 1918–1939, p. 194.

24 Raphael, Imperiale Gewalt, p. 17.

25 Raphael, Imperiale Gewalt, p. 193.

26 Mai, Europa 1918–1939, p. 14.

27 M. Llanque, ‘Die Diktatur im Horizont der Demokratieidee. Zur verfassungspolitischen Debatte der Zwischenkriegszeit’, in Ch. Gusy (ed), Demokratie in der Krise: Europa in der Zwischenkriegszeit (Baden-Baden, 2008), p. 53.

28 Mai, Europa 1918–1939, p. 184.

29 Mai, Europa 1918–1939, pp. 44–6.

30 Mai, Europa 1918–1939, p. 169.

31 Barth, Europa nach dem großen Krieg, p. 250.

32 Barth, Europa nach dem großen Krieg, pp. 250–1.

33 Raphael, Imperiale Gewalt, p. 98.

34 Raphael, Imperiale Gewalt, p. 98.

35 Raphael, Imperiale Gewalt, p. 94.

36 Raphael, Imperiale Gewalt, pp. 97–8.

37 Mai, Europa 1918–1939, p. 192.

38 Raphael, Imperiale Gewalt, p. 16.

39 Raphael, Imperiale Gewalt, p. 115; W. Pyta, ‘Antiliberale Ideenwelt in Europa bei Kriegsende’, in Ch. Gusy (ed), Demokratie in der Krise: Europa in der Zwischenkriegszeit (Baden-Baden, 2008), p. 89.

40 Raphael, Imperiale Gewalt, p. 115.

41 Pyta, ‘Antiliberale Ideenwelt’, p. 91.

42 I. Reiter-Zatloukal, ‘Parlamentarismus im Fadenkreuz. Demokratiekonzepte und (Anti-) Parlamentarismus in Österreich 1918–1933/34’, in Parlamentsdirektion (ed), Staats- und Verfassungskrise 1933 (Wien/Köln/Weimar, 2014), pp. 35–41.

43 Reiter-Zatloukal, ‘Parlamentarismus’, p. 37; eingehend dazu auch Th. Simon, ‘Austrofaschismus’ oder ‘autoritärer Ständestaat’? Zur Abgrenzung ‘autoritärer‘ und ‘faschistischer‘ Regime‘, erscheint im Folgeband.

44 Raphael, Imperiale Gewalt, p. 110.

45 Raphael, Imperiale Gewalt, p. 112.

46 Ebenso wenig überzeugt die Behauptung von Raphael, Imperiale Gewalt, p. 193, der Nationalismus sei eng mit dem Wunsch verbunden gewesen, ‘die kulturellen Neuerungen und sozialen Emanzipationsforderungen einzudämmen’. Daraus sei die Gegnerschaft der Unternehmer und agrarischen Oberschichten gegen die Demokratie entsprungen, denn autoritäre Regime ‘boten verlässlichen Schutz gegen das Risiko von Landreformen und Teilenteignung und gegen die Lohn- und Beschäftigungsforderungen der Arbeiter’ (Raphael, Imperiale Gewalt, p. 193–4). Es ist nicht ersichtlich, was diese genuin sozialen Konflikte, die hier zum Vorschein kommen, mit dem ‘Nationalismus’ zu tun haben sollen.

47 Gusy, ‘Verfassungsumbruch bei Kriegsende’, p. 32.

48 Pyta, ‘Antiliberale Ideenwelt’, p. 97; dies ist allerdings keineswegs erst seit dem Ersten Weltkrieg der Fall, wie Pyta a.a.O anzunehmen scheint, sondern ist im Konzept der Volkssouveränität von Anfang an eingeschlossen.

49 Pyta, ‘Antiliberale Ideenwelt’, p. 98.

50 Pyta, ‘Antiliberale Ideenwelt’, p. 99.

51 Pyta, ‘Antiliberale Ideenwelt’, p. 100.

52 Pyta, ‘Antiliberale Ideenwelt’, p. 104.