Abstract
Nach einer kurzen Einfürhrung in den Verband der Farbenfehlsichtigkeiten wird berichtet, wie in diesen Verband, aus der Beurteilung von Farbgleichungen folgend, eine Protanomalie und eine Deuteranomalie eingeordnet werden können. Daraus kann man u.a. unmittelbar ersehen, daß die hier vorliegende Protanomalie durch zwei alterierte Sehpigmente, die hier vorliegende Deuteranomalie durch ein alteriertes Sehpigment im Vergleich zur normalen Trichromasie charakterisiert sind.