Abstract
Verwendet eine Pensionskasee rationell festgesetzte, d. h. von der empfindlichen Reihe der nach Eintrittsaltern abgestuften Einzelprämien unabhängigeFootnote 1
S. den Aufsatz von Parthier in der Zeitschrift für die gesamte Versicherungswissenschaft XV [1915].
kollektive Durchschnittssätze, so sollten auch alle wei tern Berechnungen von der individuellen Behandlung losgelöst werden. Die Bilanzirung beruht auf der Annahme, dass die Gesamtheit in ihrer durchschnittlichen Gliederung näherungsweise fungibel ist und hieraus folgt, dass auch die individueUe Deckung der auftretenden störenden Momente womöglich umgangen werden muss. Wir erwähnen in diesem Zusammenhange besonders die folgenden Probleme: Eintrittsgeld für Neueintretende, Auffüllung bei Gehaltssteigerungen, Abfindungswert bei freiwilligem Austritt und die Einrechnung von Dienstjahren. Bei allen diesen Fragen der Pensionsversicherung hat die individuelle Nettoprämie oder die individuelle Reserve keinen direkten Sinn, wenn die Anstalt eine Durchschnittsprämie bemisst; diese besitzen nur einen orientirenden Charakter und die einheitliche Lösung ähnlicher Probleme kann nur mit der kollektiven Vereinigung der Einzelberechnungen durchgeführt werden. In dieser Weise treten dann neben dem Prämiendurchschnittsverfahren für die angeführten Fälle auch das aktuelle, vollständige Kapitaldeakungsverfahren und das Umlageverfahren in den Kreis der Pensionsversicherungs-Mathematik ein.Footnote 2Ausgeführt in unserm ungarischen Werk über Pensionsversicherung, Budapest, 1919.
Ausgeführt in unserm ungarischen Werk über Pensionsversicherung, Budapest, 1919.
Notes
S. den Aufsatz von Parthier in der Zeitschrift für die gesamte Versicherungswissenschaft XV [1915].
Ausgeführt in unserm ungarischen Werk über Pensionsversicherung, Budapest, 1919.