Abstract
Die sehwedische staatliche Pensionsversicherung ist bekanntlich als eine kombinierte Alters- und Invaliditätsversieherung organisiert. Mit 67 Jahren oder bei früher eingetretener Invalidität fängt die Auszahlung einer Pension an, deren Betrag sich als ein gewisses Prozent der einbezahlten Prämien ergiebt, für Manner 30 und für Frauen 24 Prozent. Diese Höchsbeträge werden jedoch für diejenigen Personen, die bei dem Inkrafttreten des Alterspensionsgesetzes eine gewisse Altersgrenze überschritten hatten, einigermassen modifiziert.